CDU Stadtverband Übach-Palenberg

Antrag zum Bebauungsplan Thornstraße

Vollzug überprüfen und die öffentliche Grünfläche als solche nutzbar zu machen

Vorschlag für die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung nach § 48 GO NRW i.V.m. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Übach-Palenberg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Walther,

die CDU-FDP-Fraktion im Rat der Stadt Übach-Palenberg bittet um Aufnahme des nachfolgenden Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung:

Bebauungsplan Thornstraße 2 - 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB – hier Vollzug eines Ratsbeschlusses

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Übach-Palenberg wird damit beauftragt, den Vollzug der 4. Änderung des Bebauungsplanes Thornstraße 2 im Bereich der öffentlichen Grünfläche Kokoschkastraße / Paul-Klee-Straße / Feuerbachweg zu überprüfen und die öffentliche Grünfläche als solche nutzbar zu machen. Dazu sollen alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und dem Rat berichtet werden.

Begründung:
Am 21.02.2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Thornstraße 2. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte im Amtsblatt Übach-Palenberg Nr. 9 vom 21.08.2019. Die Auslegung des Planentwurfes sowie die Möglichkeit zur Stellungnahme erfolgt in der Zeit vom 29.08.2019 bis einschließlich 30.09.2019.
Im Rahmen dieser Auslegung wurde den Bürgerinnen und Bürgern insbesondere der Wille des Rates mitgeteilt, dass im Bereich Kokoschkastraße / Paul-Klee-Straße / Feuerbachweg ein Großteil der bisher dort vorhandenen öffentlichen Grünfläche weiterhin erhalten bleibt. Auf dieser Grundlage wurden von den Bürgerinnen und Bürgern zumindest in dieser Angelegenheit keineEinwände vorgetragen.

Es wäre daher zu überprüfen, ob sich die städtebauliche Situation im vorgenannten Bereich entgegen dem Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des o.g. B-Plans vom 28.11.2019 entwickelt.

Da im Rahmen der Abwägungen zur Bebauungsplanänderung insbesondere der Fortbestand zumindest eines Teils der bisherigen öffentlichen Grünfläche als Freizeit- und Erholungsraum für das dortige Quartier bei der Willensbildung maßgeblich war, wird die momentane örtliche Situation auf der Grundlage der vorliegenden Informationen aktuell für nicht hinnehmbar erachtet.