CDU Stadtverband Übach-Palenberg

Akteneinsicht Waubacher Weg

Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Übach-Palenberg stellt auf der Grundlage von § 55 (4) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Akteneinsicht in alle Grundstückverträge des Waubacher Weges einschließlich des zugehörigen Schriftverkehrs und Nebenakten.

An den
Bürgermeister der Stadt Übach-Palenberg
Herrn Wolfgang Jungnitsch
Stadtverwaltung
Rathausplatz 4
52531 Übach-Palenberg


Übach-Palenberg, den 3. April 2017


Antrag nach § 55 (4) Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
hier: Waubacher Weg – Grundstücksverkaufsverträge und zugehöriger
Schriftverkehr sowie Nebenakten


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Übach-Palenberg stellt auf der Grundlage von § 55 (4) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Akteneinsicht in alle Grundstückverträge des Waubacher Weges einschließlich des zugehörigen Schriftverkehrs und Nebenakten.

Begründung:
In der Ausgabe der Geilenkirchener Zeitung vom 14.03.2017 wurde der Leserbrief eines Herrn Mirko Kohns veröffentlicht, der ein mehr als nur einfaches Hintergrundwissen hinsichtlich des Verkaufs der städtischen Grundstücke im Waubacher Weg vermuten lässt. Seine Andeutungen (z. B. über Desinformation bei Interessenten und Gewährung von nicht haushaltskonformen Kinderrabatten) sind „starker Tobak“. Auch aus der Überschrift des Leserbriefes, Zitat: „Ich fühle mich betrogen und moralisch verraten“, wird der städtischen Verwaltung unredliches Verhalten unterstellt. Aus dieser Überschrift lässt sich ggf. sogar ein erheblicher Vorwurf gegen die Stadt Übach-Palenberg herleiten. Dies bedarf der Klärung. Aus diesem Grund wird zunächst Akteneinsicht in alle Grundstücksverträge des Waubacher Weges und des zugehörigen Schriftverkehrs beantragt.


Mit freundlichen Grüßen
Gerd Gudduschat
Fraktionsvorsitzender

Oliver Walther
stv. Fraktionsvorsitzender