Fahrbahnverengung Geilenkirchener Str.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vorhandenen Fahrbahnverengungen in der Geilenkirchener Straße noch weiter verengt werden können.
Bei einem positiven Prüfergebnis wird die Verwaltung beauftragt, diese Maßnahme umzusetzen.
Antrag nach § 4 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse;
hier: Fahrbahnverengungen in der Geilenkirchener Straße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Übach-Palenberg stellt folgenden Antrag gem. § 4 der GeschO für den Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die vorhandenen Fahrbahnverengungen in der Geilenkirchener Straße noch weiter verengt werden können.
Bei einem positiven Prüfergebnis wird die Verwaltung beauftragt, diese Maßnahme umzusetzen.
Begründung:
Trotz der bereits vorhandenen Fahrbahnverengungen in der Geilenkirchener Straße (Richtung Geilenkirchen und Richtung Palenberg) wird hier nach Aussage von Anwohnern immer noch zu schnell gefahren. Dadurch kommt es im Bereich der Arztpraxis sowie an der Kreuzung Geilenkirchener Straße/Gürzelweg aber auch an den sich an den im Bereich der Ortsgrenzen gelegenen Ein- und Ausfahrten der dortigen Wohnhäuser immer wieder zu gefährlichen Situationen. Um für alle Nutzer bzw. Anwohner die Geilenkirchener Straße sicherer zu machen, ist nach Ansicht der CDU-Fraktion eine Prüfung erforderlich, ob die vorhandenen Fahrbahnverengungen noch weiter verengt werden können. Sofern dies möglich sein sollte, sind entsprechende sicherheitssteigernde Maßnahmen vorzunehmen.
Freundliche Grüße
Gerd Gudduschat
Fraktionsvorsitzender
Jens Meyer
Sachkundiger Bürger im BSO-Ausschuss